Umgemeindung

Wenn Sie nicht in Osterfeld wohnen, also Mitglied einer anderen evangelischen Kirchengemeinde sind,  und sich der Evangelischen Auferstehungs-Kirchengemeinde so verbunden fühlen, dass Sie in unserer Gemeinde Mitglied werden wollen, können sie sich umgemeinden lassen. Dies bedeutet, dass Sie in unserer Gemeinde alle Rechte haben (Taufe, Trauung, Beerdigung, Teilnahme an der Presbyteriumswahl, Presbyteramt) und ein Teil Ihrer Kirchensteuern zu unserer Gemeinde kommt.

In unseren Gruppen und Gottesdiensten sind natürlich alle unabhängig von ihrer Gemeindemitgliedschaft willkommen!!!


 

 

Das Formular zur Umgemeindung als Word-Dokument.