Medikamentengabe in unserer Kindertagesstätte

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte der Kinder in der Arche Noah,

bisher gab es keine allgemeingültige Regel, unter welchen Umständen Kindern Medikamente in Kindertageseinrichtungen gegeben werden konnten. Dies musste zum Schutz von Kindern und Erzieherinnen geklärt werden. LVR und LVL haben eine Leitlinie herausgegeben (Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Eine Orientierungshilfe für die Praxis. http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/arbeitshilfen/dokumente_94/kinder_und_familien/tageseinrichtungen_f_r_kinder/20111206c_broschueremedikamente_lvr_lwl.pdf).

Mitarbeitende und Träger haben sich intensiv damit beschäftigt.

So hat das Presbyterium im November 2015 beschlossen, dass die Medikamentengabe im Familienzentrum Arche Noah erfolgen kann, wenn Sie als Sorgeberechtigte folgende Vorgaben erfüllen:

  • Es ist Ihnen als Sorgeberechtigte organisatorisch nicht möglich dem Kind zur Kindergartenzeit medizinisch unvermeidliche Medikamente zu geben
  • Es muss eine aktuelle schriftliche Verordnung des Arztes mit Vorgaben bezüglich der Dosierung und der Dauer der Medikation vorliegen und
  • eine schriftliche Einverständniserklärung von Ihnen, den Personensorgeberechtigten. Das Formular dazu erhalten Sie bei der Leitung der Einrichtung und den Gruppenleitungen. Ebenso finden Sie es auf unserer Homepage (hier).
  • Die Medikamente dürfen nur in der Originalverpackung, inkl. der Packungsbeilage angenommen werden. Diese müssen Sie bitte eindeutig mit dem Namen des Kindes kennzeichnen.

Die Einrichtung sorgt dafür, dass

  • die Sorgeberechtigten informiert sind
  • die Lagerung der Medikamente so erfolgt, dass diese für die Kinder auf keinen Fall erreichbar sind, dass geeignete Lagerbedingungen vorliegen und vor jeder Verabreichung das Verfallsdatum kontrolliert wird
  • Restbestände nicht mehr benötigter Medikamente an die Eltern zurückgegeben werden
  • die Verabreichung nur durch unterwiesene Mitarbeitende erfolgt
  • eine Aufbewahrung der Unterlagen über die jeweilige Verabreichung von Medikamenten erfolgt

Auch mit dieser Regelung bleibt es wie bisher so, dass akut kranke Kinder zu Hause bleiben - denn der Kindergarten verwandelt sich damit nicht in ein Krankenhaus. Mittel, die nicht verschrieben sind, können von den Erzieherinnen unserer Einrichtung nicht mehr verabreicht werden.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern viel Gesundheit und alles Gute!

Gez. Pfarrerin Ursula Harfst